Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autowaschstrasse der Firma HW Wash

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

  1. Der Benutzer der Waschstraße ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeugs oder der Waschstraße führen können.Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schadendurch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile oder durch nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehörende Fahrzeugteile (z.B. Spoiler, Antenne, Zierleisten o.ä.) sowie dadurch verursachte Lackkratzer verursacht worden ist, außer den Waschstraßenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  2. Die Benutzerhinweise / Bedienungshinweise / Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personal sind zu beachten.
  3. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschstraße haftet der Waschstraßenunternehmer für den unmittelbaren Schaden.
  4. Der Kunde / Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.
  5. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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